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VKH Antrag mit §49 und §50 RVG; Hilfe!

Verfasst: 21.12.2022, 11:04
von LindaRefa
Hallihallo,

ich habe Kabelsalat im Kopf... VKH wurde für unsere Mandantin bewilligt, auch für die Vereinbarung. Der Verfahrenswert wurde auf 1.500 € festgesetzt. Der Wert für die Vereinbarung auf 9.500 €. Ich würde wie folgt beantragen (2. Instanz):

1,6 VG aus 1.500
1,1 VG aus 9.500
§ 15 Abs. 3

1,2 VG aus 11.000

1,3 EG aus 1.500
1,0 EG aus 9.500
§ 15 Abs. 3

Aber an welche Tabelle halte ich mich denn beim Abgleich? Ich bin ja einmal unter 4.000 € und einmal über 4.000 €. Jeweils die Werte aus der richtigen Tabelle und beim Abgleich als HÖchstwert den Wert aus §49`?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

LG Linda

Re: VKH Antrag mit §49 und §50 RVG; Hilfe!

Verfasst: 21.12.2022, 11:35
von Adora Belle
Wenn Du VKH abrechnest, dann berechnest Du alle Gebühren nach VKH-Wert. Der weicht halt bis 4.000 nicht vom Regelwert ab, und darüber schon. Auch der Abgleich findet mit VKH-Gebühren statt. Für die §50er-Abrechnung nimmst Du alle Gebühren aus den Regelwerten.

Re: VKH Antrag mit §49 und §50 RVG; Hilfe!

Verfasst: 21.12.2022, 12:29
von Husky98
Unabhängig von Deiner Frage, die Adora Belle bereits beantwortet hat:

Weshalb setzt Du nur eine 1,0 und keine 1,5 Einigungsgebühr aus dem überschießenden Wert von 9.500 EUR an?

Re: VKH Antrag mit §49 und §50 RVG; Hilfe!

Verfasst: 21.12.2022, 12:33
von Adora Belle
War vllt woanders anhängig?

Btw: Du musst noch aufpassen, ob der Wert oder der Mehrwert der Vereinbarung 9.500 beträgt. Du hast es jetzt als Mehrwert abgerechnet. Kommt aber auf den Wortlaut der Festsetzung an.

Re: VKH Antrag mit §49 und §50 RVG; Hilfe!

Verfasst: 21.12.2022, 13:10
von LindaRefa
Vielen Dank, das hat mir wirklich weiter geholfen!

Bezüglich des Mehrwertes...Stimmt. Im Beschluss steht nichts von Mehrwert. Nur: "Der Verfahrenswert wird auf 1.500 festgesetzt, der Gegenstandswert für die Vereinbarung auf 9.500." Chefin meinte, ich soll es so abrechnen... Ich werde sie nochmal drauf ansprechen.