VKH Antrag mit §49 und §50 RVG; Hilfe!

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
LindaRefa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 20.08.2019, 16:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: im schönen Oberbayern

#1

21.12.2022, 11:04

Hallihallo,

ich habe Kabelsalat im Kopf... VKH wurde für unsere Mandantin bewilligt, auch für die Vereinbarung. Der Verfahrenswert wurde auf 1.500 € festgesetzt. Der Wert für die Vereinbarung auf 9.500 €. Ich würde wie folgt beantragen (2. Instanz):

1,6 VG aus 1.500
1,1 VG aus 9.500
§ 15 Abs. 3

1,2 VG aus 11.000

1,3 EG aus 1.500
1,0 EG aus 9.500
§ 15 Abs. 3

Aber an welche Tabelle halte ich mich denn beim Abgleich? Ich bin ja einmal unter 4.000 € und einmal über 4.000 €. Jeweils die Werte aus der richtigen Tabelle und beim Abgleich als HÖchstwert den Wert aus §49`?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

LG Linda
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.12.2022, 11:35

Wenn Du VKH abrechnest, dann berechnest Du alle Gebühren nach VKH-Wert. Der weicht halt bis 4.000 nicht vom Regelwert ab, und darüber schon. Auch der Abgleich findet mit VKH-Gebühren statt. Für die §50er-Abrechnung nimmst Du alle Gebühren aus den Regelwerten.
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#3

21.12.2022, 12:29

Unabhängig von Deiner Frage, die Adora Belle bereits beantwortet hat:

Weshalb setzt Du nur eine 1,0 und keine 1,5 Einigungsgebühr aus dem überschießenden Wert von 9.500 EUR an?
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

21.12.2022, 12:33

War vllt woanders anhängig?

Btw: Du musst noch aufpassen, ob der Wert oder der Mehrwert der Vereinbarung 9.500 beträgt. Du hast es jetzt als Mehrwert abgerechnet. Kommt aber auf den Wortlaut der Festsetzung an.
LindaRefa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 20.08.2019, 16:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: im schönen Oberbayern

#5

21.12.2022, 13:10

Vielen Dank, das hat mir wirklich weiter geholfen!

Bezüglich des Mehrwertes...Stimmt. Im Beschluss steht nichts von Mehrwert. Nur: "Der Verfahrenswert wird auf 1.500 festgesetzt, der Gegenstandswert für die Vereinbarung auf 9.500." Chefin meinte, ich soll es so abrechnen... Ich werde sie nochmal drauf ansprechen.
Antworten