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Einstellung nach 153 ans 2 StPo

Verfasst: 19.12.2022, 13:45
von Kaddy76!
Hallo zusammen,

Der Beschluss liegt uns vor. Kosten trägt die staatskasse..nun meine Frage folgende Gebühren würde ich abrechnen:

4100
4104
4108
4141
+ km und Abwesenheitspauschale.
+ Post
+mwst

Nun meine frage ansich. Es waren zwei Anwälte beim Termin von uns u d wenn ich es richtig sehe bekommen wir nur für einen Anwalt die Gebühren da wir für den anderen keine Vollmacht haben oder?

Hotelgebühren gibt es auch nicht, oder? Anwälte nicht aus ortsansässiger Kanzlei.

Hoffentlich kann mir jemand helfen

Lg

Re: Einstellung nach 153 ans 2 StPo

Verfasst: 20.12.2022, 18:25
von Feldhamster
IdR werden nur für einen RA die Gebühren erstattet.

Wenn Übernachtung erforderlich war, würde ich mit entsprechender Begründung versuchen, die Hotelkosten erstattet zu bekommen.

Re: Einstellung nach 153 ans 2 StPo

Verfasst: 20.12.2022, 18:37
von Adora Belle
Du kriegst keine 4141 für eine Einstellung in der Hauptverhandlung. Die 4141 ist für die Vermeidung der Hauptverhandlung. Die 4106 fehlt aber, kommt aufs Selbe raus, von der Höhe her.

Erstattungsfähigkeit von Reise- und Übernachtungskosten für einen Anwalt musst Du halt nach den üblichen Kriterien des §91 Abs.2 ZPO prüfen, der gilt vollumfänglich auch für die Kostenerstattung nach §464d StPO. Der zweite Anwalt ist deshalb außen vor, mit Vollmacht oder ohne. Bloss weil ich drei Verteidiger bevollmächtige, krieg ich nicht 3x Gebühren erstattet.

Re: Einstellung nach 153 ans 2 StPo

Verfasst: 20.12.2022, 22:37
von skugga
Kaddy76! hat geschrieben:
19.12.2022, 13:45
Kosten trägt die staatskasse..
Darf ich mal vorsichtig anmerken, dass ich mit dieser Formulierung erstmal überhaupt keine Erstattung aus der Staatkasse sehe? Steht da auch noch was zu den notwendigen Auslagen?

Re: Einstellung nach 153 ans 2 StPo

Verfasst: 04.01.2023, 13:30
von Kaddy76!
Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zu last..

Ja vielen Dank für eure Hilfe.

Ich denke wir bekommen keine Hotelkosten erstattet.

Habe nun abgerechnet

4100
4104
4106
4108
Km für gerichtsbezirk
Abwesenheit für gerichtsbezirk
AE + Kopien
Klar Porto und mwst

Mir war es bewusst, daß wir den zweiten Ra nicht aus der Staatskasse bekommen. Muss Mandant selber tragen