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Anrechnung bei PKH Festsetzungsantrag

Verfasst: 11.11.2022, 11:14
von Meggie
Hallo

ich muss auf Formular PKH abrechnen.
Wert: 16.000,00 €
1,3 3100 435,50 €
1,2 3104 402,00 €
1,0 1003 335,00 €
7002 20,00 €

Soweit kein Problem. Nun muss ich oben angeben, dass eine außergerichtliche Vertretung 1,5 nach 2300 stattgefunden hat 975,00 €.

FRAGE: Wie hoch ist die Verfahrensgebühr nach 3100 im Antrag ? Gebe ich die volle Höhe 435,50 € an und das Gericht rechnet an oder rechne ich an und schreibe nur die reduzierte Gebühr 251,25 € ins Formular?

Gruß Meggie

Re: Anrechnung bei PKH Festsetzungsantrag

Verfasst: 14.11.2022, 06:03
von Oliverreinhardt2
Guten Morgen,

ich schreibe immer nur die angerechnete Gebühr in das Formular, wobei RA-Micro das selber macht, und es gab bislang keine Beanstandungen.

Gruß
Oli

Re: Anrechnung bei PKH Festsetzungsantrag

Verfasst: 15.12.2022, 12:19
von Liesel
Die Anrechnung erfolgt erst auf die Wahlanwaltsgebühren.