Anrechnung bei PKH Festsetzungsantrag

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Meggie
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#1

11.11.2022, 11:14

Hallo

ich muss auf Formular PKH abrechnen.
Wert: 16.000,00 €
1,3 3100 435,50 €
1,2 3104 402,00 €
1,0 1003 335,00 €
7002 20,00 €

Soweit kein Problem. Nun muss ich oben angeben, dass eine außergerichtliche Vertretung 1,5 nach 2300 stattgefunden hat 975,00 €.

FRAGE: Wie hoch ist die Verfahrensgebühr nach 3100 im Antrag ? Gebe ich die volle Höhe 435,50 € an und das Gericht rechnet an oder rechne ich an und schreibe nur die reduzierte Gebühr 251,25 € ins Formular?

Gruß Meggie
Oliverreinhardt2
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#2

14.11.2022, 06:03

Guten Morgen,

ich schreibe immer nur die angerechnete Gebühr in das Formular, wobei RA-Micro das selber macht, und es gab bislang keine Beanstandungen.

Gruß
Oli
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Liesel
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#3

15.12.2022, 12:19

Die Anrechnung erfolgt erst auf die Wahlanwaltsgebühren.
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