PKH Beiordnung aufheben

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Bienchen91
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 22.02.2022, 09:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

27.10.2022, 14:55

Hallo alle zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:

Eine in unserem Büro beschäftigte Rechtsanwältin hat viele PKH Sachen gemacht und wurde dort immer auch beigeordnet. Diese Anwältin ist nun schon seit einer Weile nicht mehr in unserem Büro beschäftigt.
Jetzt kommen immer wieder Anschreiben der Gerichte bezüglich der Überprüfung der PKH Voraussetzung bei den Mandanten.
Unser verbliebener Rechtsanwalt hat mit PKH aber nicht viel am Hut und will jetzt, dass wir die Mandate in den Sachen beenden, sprich die Beiordnung aufheben lassen.
Meine Frage: Geht das so einfach? Ich weiß, es müssen wichtige Gründe für die Aufhebung der Beiordnung vorliegen. Ist denn ein Grund, dass die beigeordnete Anwältin nicht mehr für uns tätig ist?
Hinzukommt, dass wir zu diesen Mandanten in der Regel auch gar keinen Kontakt mehr haben, seit der Rechtsstreit erledigt ist.

Danke schon einmal für eure Antworten.
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#2

27.10.2022, 15:04

Ist die beigeordnete Anwältin noch anderweit als Rechtsanwältin tätig?
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Bienchen91
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 22.02.2022, 09:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

27.10.2022, 15:56

Soweit ich weiß arbeitet sie jetzt als Anwältin für ein Krankenhaus.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#4

27.10.2022, 18:15

Das Gericht hält sich bloß an die vierjährige Überprüfungsfrist. Nur weil die RAin nicht mehr als RAin tätig ist dürfte wohl kaum eine Aufhebung in Betracht kommen. War sie angestellte RAin? Oder war es eine Bürogemeinschaft, in der jeder RA für sich selbst gewirtschaftet hat?
Bienchen91
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 22.02.2022, 09:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

28.10.2022, 11:30

Die Rechtsanwältin war nur in der Kanzlei angestellt.

Wie verhält es sich denn dann mit der Beiordnung? Also sie direkt war beigeordnet, nicht das Büro. Wenn sie weggeht, tritt das Büro, also der verbliebene Anwalt an die Stelle der beigeordneten Anwältin?

Gibt es andere Möglichkeiten die Beiordnung aufheben zu lassen?
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2969
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

28.10.2022, 11:44

was für eine Einstellung gegenüber ehemaligen Mandanten ist denn das bitte? Die RAin war bei euch angestellt, also habt ihr an ihr "verdient" und nun sollen Folgeanfragen die noch zum Mandat gehören nicht erledigt werden und die Beiordnung aufgehoben werden (was übrigens nur bei wichtigen Gründen geht)? Natürlich wird nie ein Büro beigeordnet, das geht gar nicht
Bild
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2969
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#7

28.10.2022, 11:50

Das Mandat bestand vermutlich mit der Kanzlei und nicht der RAin?
Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

28.10.2022, 15:48

paralegal6 hat geschrieben:
28.10.2022, 11:44
Natürlich wird nie ein Büro beigeordnet, das geht gar nicht
Doch geht. Und ich verstehe dass man nix mehr mit dem beendeten Mandat zu tun haben will. Ich schreib es in die Vollmacht.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2969
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#9

28.10.2022, 17:22

Adora Belle hat geschrieben:
28.10.2022, 15:48
paralegal6 hat geschrieben:
28.10.2022, 11:44
Natürlich wird nie ein Büro beigeordnet, das geht gar nicht
Doch geht. Und ich verstehe dass man nix mehr mit dem beendeten Mandat zu tun haben will. Ich schreib es in die Vollmacht.
Geht aber dann muss man das auch so beantragen. Und die Vollmacht lautet wohl auf das gesamte Verfahren so dass das Mandat noch läuft, so lese ich das zumindest raus
Bild
Bthr166
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 01.09.2022, 20:00
Beruf: ReFa Azubi
Software: RA-Micro

#10

28.10.2022, 17:35

Selbst wenn wir das Mandat bei uns abgelegt haben, leiten wir solche Schreiben noch an den damaligen Mandanten weiter. Das ist eine Sache von höchstens 5 Minuten. Die Mandanten werden es euch auf jeden Fall danken.
Antworten