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PKH sofortige Beschwerde: Frist zur Begründung

Verfasst: 26.09.2022, 09:58
von Monalina91
Hallo in die Runde,

lang ist es her, dass ich mich mit sofortigen Beschwerden gegen PKH-Beschlüsse beschäftigen durfte. Nun weiß ich, es ist eine Notfrist von einem Monat vorgesehen. Was ist aber mit der Begründung? Mein Chef hat die sofortige Beschwerde zwar fristgerecht eingelegt, allerdings diktiert, dass die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz erfolgt. Haben wir für die Begründung einen weiteren Monat Zeit? Im Gesetz finde ich gerade nichts dazu....Help... :kopfkratz

Re: PKH sofortige Beschwerde: Frist zur Begründung

Verfasst: 26.09.2022, 10:22
von Adora Belle
Gibt keine Frist.

Re: PKH sofortige Beschwerde: Frist zur Begründung

Verfasst: 26.09.2022, 10:27
von Monalina91
beeutet also, mit der sofortigen Beschwerde muss auch die Begründung eingegangen sein?

Re: PKH sofortige Beschwerde: Frist zur Begründung

Verfasst: 26.09.2022, 11:16
von Adora Belle
Nein. Es bedeutet, Du hast so lange Zeit für die Begründung, bis das Gericht eine Frist setzt.