PKH bei gerichtlichem Mediationsverfahren?

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Nine
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#1

27.09.2007, 16:29

Ich hab mal wieder eine Frage:
In einer Sache haben wir ein gerichtliches Mediationsverfahren laufen. Hierfür gibt es nach Auskunft des Gerichts die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und eine Einigungsgebühr. Nun meine Frage: Kann ich hier auch PKH beantragen? Da es ja anscheinend die "normalen" Gebühren sind, müßte das doch gehen, oder?
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idefix
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#2

30.09.2007, 12:13

Ich meine, dass diese Gebühren nur anfallen, wenn das Mediationsverfahren auch beendet wird bzw. eine Einigung zwischen den Parteien stattfindet. Wenn das nicht der Fall ist, dann hätte man eine Gebührenvereinbarung für das Mediationsverfahren abschließen müssen.

PKH kann man beantragen, die Bewilligung hängt meine ich aber vom Erfolg der Mediation ab.
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Nine
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#3

30.09.2007, 12:59

Vielen Dank erst mal :-)
Ich werde mir die Akte morgen noch mal ansehen, aber ich glaube, daß das Verfahren noch läuft...
Nine
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#4

01.10.2007, 16:35

Idefix, weißt Du auch zufällig, nach welcher Vorschrift das geht???
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idefix
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#5

01.10.2007, 20:14

Hallo Nine,

ich habe mir den Aufsatz über die Mediation nicht ganz genau im Juristischen Büro durchgelesen. Aber ich frage sonst mal nach.

Antwort wird in den nächsten Tagen folgen.

Liebe Grüße

Claudia
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Nine
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#6

02.10.2007, 15:21

Vielen vielen Dank Claudia :-)
An sich reicht aber auch schon, wenn Du mir die genaue Quelle durch gibst, dann besorg ich mir das dann sonst auch gerne selber, sollst Dir bitte nicht zu viel Mühe geben!!!!!
Vielen vielen Dank :-) :-)
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idefix
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#7

04.10.2007, 12:35

Hallo Nine,

ich habe mal nachgefragt: Also PKH gibt es nur, wenn die Mediation ausdrücklich vom Gericht angeordnet worden ist (ich denke darüber lässt sich streiten, ob diese unbedingt notwendig ist oder nicht).

Dann habe ich noch eine Entscheidung gefunden, wonach ausnahmsweise PKH für dieses Mediationsverfahren gewährt worden ist. Ich hoffe, dass es Dir ein wenig hilft.


AG Eilenburg Beschluss vom 23.04.2007

AZ: 002 F 00168/07



„Insoweit hält das Amtgericht Eilenburg zumindest im Rahmen dieser konkreten Fallkonstellation eine Kostenerstattung für eine gerichtlich angeordnete Mediation im Rahmen der Prozeßkostenhilfe für möglich.“


Liebe Grüße Claudia
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#8

04.10.2007, 16:17

Hallo Claudia,
vielen Dank. Mein Chef ist sich nämlich nicht sicher gewesen, und will sich ja auch nicht blamieren :-D
Vielen lieben Dank also für Deine Hilfe...

Liebe Grüße Christine
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idefix
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#9

04.10.2007, 21:03

Hallo Christina,

kannst ja mal berichten, wie es bei Euch ausgegangen ist. Das Thema Mediation nimmt ja immer mehr Raum ein, daher bin ich gespannt, wie es bei Euch ausgeht.

Aber wenn diese nicht ausdrücklich vom Richter bestimmt ist, dann wird diese auf Grund der entstehenden Kosten auch nicht unbedingt bezahlt. Bin auf jeden Fall gespannt auf den Ausgang.

Liebe Grüße

Claudia
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#10

04.10.2007, 21:57

Hallo Claudia,
ja, mach ich gerne! Ich behalte das im Auge. An sich wurde das alles vom Richter angeordnet. Ich werde Dir dann berichten und schreib Dir dann eine Nachricht.
Liebe Grüße
Christine
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