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Sofortige Beschwerde gg PKH-Beschluss

Verfasst: 22.08.2022, 11:36
von mia23
Hallo zusammen,

es geht darum, dass das Gericht unserer Partei mit Beschluss die Bewilligung von PKH versagt hat.

Ich sollte für meine Chefin die Gebühren / evtl. anfallende Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren im Vorfeld für unseren Mandanten berechnen. Jetzt möchte sie gerne wissen, ob diese entstehenden Kosten von unserem Mandanten auch dann zu tragen sind, wenn nur die Gründe im Beschluss abgeändert werden, die Rechtsfolge aber gleich bleibt. Oder gibt es noch eine andere Rechtsmittelmöglichkeiten nur in Abänderung der Ablehnungsgründe?

Danke schon mal.

Re: Sofortige Beschwerde gg PKH-Beschluss

Verfasst: 22.08.2022, 12:12
von Husky98
Über die Frage, ob Euer Mandant die Festgebühr für das Beschwerdeverfahren nach KV GKG Nr. 1812 zu tragen hat, entscheidet das Beschwerdegericht. Insofern kann keine seriöse Prognose abgegeben werden.

Außergerichtliche Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten, § 127 Abs. 4 ZPO.