BerH, 2503 VV RVG i.V.m. 1008 VV RVG?
Verfasst: 03.08.2022, 11:34
Hallo miteinannder
ich bin neu hier und hätte mal eine ganz doofe Frage.
Ich habe den Berechtigungsschein, die Geschäftsgebühr ist entstanden, die Akte läuft auf ein Ehepaar, also zwei Mandanten.
Darf ich dann auch bei der Beratungshilfeabrechnung eine Erhöhung on 30 % abrechnen?
Das Problem ist, dass der Berechtigungsschein auch nur auf die Ehefrau ausgestellt ist.
Vielen Dank und liebe Grüße
ich bin neu hier und hätte mal eine ganz doofe Frage.
Ich habe den Berechtigungsschein, die Geschäftsgebühr ist entstanden, die Akte läuft auf ein Ehepaar, also zwei Mandanten.
Darf ich dann auch bei der Beratungshilfeabrechnung eine Erhöhung on 30 % abrechnen?
Das Problem ist, dass der Berechtigungsschein auch nur auf die Ehefrau ausgestellt ist.
Vielen Dank und liebe Grüße