Gebühr f. Forderungsanmeldung Inso auch durch PKH gedeckt?
Verfasst: 19.07.2022, 11:23
Moin Ihr Lieben,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der unser Mandant PKH bewilligt bekommen hat. Nach Erlass des Versäumnisurteils zu unseren Gunsten wird nun mitgeteilt, dass die Gegenseite Insolvenz angemeldet hat. Das Verfahren wurde eröffnet und der Insolvenzverwalter hat uns aufgefordert, die Forderung anzumelden. Soweit, so gut. Meine Frage ist nun, ob ich die Gebühr für die Forderungsanmeldung auch über PKH laufen lassen kann oder muss der Mandant die Gebühr aus eigener Tasche zahlen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Liebe Grüße aus Bremen
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der unser Mandant PKH bewilligt bekommen hat. Nach Erlass des Versäumnisurteils zu unseren Gunsten wird nun mitgeteilt, dass die Gegenseite Insolvenz angemeldet hat. Das Verfahren wurde eröffnet und der Insolvenzverwalter hat uns aufgefordert, die Forderung anzumelden. Soweit, so gut. Meine Frage ist nun, ob ich die Gebühr für die Forderungsanmeldung auch über PKH laufen lassen kann oder muss der Mandant die Gebühr aus eigener Tasche zahlen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Liebe Grüße aus Bremen