Moin Ihr Lieben,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der unser Mandant PKH bewilligt bekommen hat. Nach Erlass des Versäumnisurteils zu unseren Gunsten wird nun mitgeteilt, dass die Gegenseite Insolvenz angemeldet hat. Das Verfahren wurde eröffnet und der Insolvenzverwalter hat uns aufgefordert, die Forderung anzumelden. Soweit, so gut. Meine Frage ist nun, ob ich die Gebühr für die Forderungsanmeldung auch über PKH laufen lassen kann oder muss der Mandant die Gebühr aus eigener Tasche zahlen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Liebe Grüße aus Bremen
Gebühr f. Forderungsanmeldung Inso auch durch PKH gedeckt?
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Die bewilligte PKH des das jedenfalls nicht ab. Dafür müsste schon ein neuer PKH-Antrag gestellt werden. Ob der dann allerdings - unter Beiordnung eines RA - bewilligt werden würde, kann ich dir nicht sagen.
- Tigerle
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Wie Feldhamster schon sagte, die Forderugnsanmeldung im Insolvenzverfahren ist eine neue Angelegenheit, sodass hierfür ein neuer Antrag gestellt werden müsste. Eine Beiordnung zu bekommen dürfte schwierig sein, da die Gerichte meist argumentieren, dass dies der Mandant auch selbst machen könnte.
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Ich gehe auch davon aus, dass es keine Beiordnung gibt. Das Formular ist einfach und selbsterklärend. Dafür braucht man in der Regel keinen Anwalt.
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