PKH und Reisekosten von RA
Verfasst: 03.06.2022, 11:08
Hallo,
ich habe eine Frage.
Wir haben in einem Verfahren VKH bewilligt bekommen. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines Anwalts mit Niederlassung im Verfahrensgericht. In dem Termin wurde beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
Nun soll ich die Gebühren über das Gericht abrechnen. Wir haben unsere Niederlassung nicht beim Verfahrensgericht, sondern mussten ein paar Kilometer dafür fahren. Die Reisekosten soll ich bei der Mandantin abrechnen. Ist das so rechtens? Ich möchte nicht unnötig bei der Mandantin abrechnen.
ich habe eine Frage.
Wir haben in einem Verfahren VKH bewilligt bekommen. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines Anwalts mit Niederlassung im Verfahrensgericht. In dem Termin wurde beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
Nun soll ich die Gebühren über das Gericht abrechnen. Wir haben unsere Niederlassung nicht beim Verfahrensgericht, sondern mussten ein paar Kilometer dafür fahren. Die Reisekosten soll ich bei der Mandantin abrechnen. Ist das so rechtens? Ich möchte nicht unnötig bei der Mandantin abrechnen.