Einkommen nach Gewähr Beratungshilfe
Verfasst: 13.05.2022, 10:05
Mandant hat Beratungshilfe bekommen. Jetzt hat er aufgrund unseres Tätigwerdens 1.200.- EUR von der GS bekommen.
Wir haben nichts unterschreiben lassen, dass die Beratungshilfe aufgehoben werden kann, wenn er zu Geld kommt.
Daher rechne ich jetzt ganz normal die Beratungshilfe mit Staatskasse ab und zahle die 1.200.- EUR an Mdt. aus.
Muss er das dem AG mitteilen, dass er Geld bekommen hat? Ich sage nein; Chef ist sich nicht sicher.
Wir haben nichts unterschreiben lassen, dass die Beratungshilfe aufgehoben werden kann, wenn er zu Geld kommt.
Daher rechne ich jetzt ganz normal die Beratungshilfe mit Staatskasse ab und zahle die 1.200.- EUR an Mdt. aus.
Muss er das dem AG mitteilen, dass er Geld bekommen hat? Ich sage nein; Chef ist sich nicht sicher.