Mandant hat Beratungshilfe bekommen. Jetzt hat er aufgrund unseres Tätigwerdens 1.200.- EUR von der GS bekommen.
Wir haben nichts unterschreiben lassen, dass die Beratungshilfe aufgehoben werden kann, wenn er zu Geld kommt.
Daher rechne ich jetzt ganz normal die Beratungshilfe mit Staatskasse ab und zahle die 1.200.- EUR an Mdt. aus.
Muss er das dem AG mitteilen, dass er Geld bekommen hat? Ich sage nein; Chef ist sich nicht sicher.
Einkommen nach Gewähr Beratungshilfe
- paralegal6
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Warum zahlt die Ggs nicht eure Gebühren,
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Euer Mandant muss dem Gericht den Zufluss der 1.200,00 EUR nicht mitteilen. Die Voraussetzungen, unter denen die Beratungshilfe nachträglich aufgehoben werden kann (§ 6a BerHG), sind nicht erfüllt.
Nur am Rande sei erwähnt, dass der Schonbetrag für das Vermögen bei 5.000,00 EUR liegt und somit den zugeflossenen Betrag übersteigt. Darauf kommt es jedoch vorliegend nicht (mehr) an.
Nur am Rande sei erwähnt, dass der Schonbetrag für das Vermögen bei 5.000,00 EUR liegt und somit den zugeflossenen Betrag übersteigt. Darauf kommt es jedoch vorliegend nicht (mehr) an.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)