Anrechnung Widerspruchsgebühr ?

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Meggie
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#1

05.05.2022, 10:00

Hallo

ich benötige Hilfe für folgendes Problem.

Wir waren außergerichtlich tätig und haben dann Widerspruch eingelegt gegen den MB gegen unsere Mdtin.

In der Akte ist eine Rechnung über:
1,3 Geschäftsgebühr
0,5 Widerspruchsgebühr (angerechnet)
Auslagenpauschale

Nun war das Ganze nach unserem Widerspruch vor dem AG:

schriftliches Verfahren
Vergleich
PKH Bewilligung

Jetzt soll ich die PKH Abrechnung erstellen und bin verwirrt. Muss ich jetzt die 0,5 Widerspruchsgebühr in voller Höhe anrechnen? oder 0,65 der Geschäftsgebühr?

Streitwert 500,00 €
1,3 3100
1,2 3104
1,0 1003
Postgebührenpauschale

Danke für Eure Hilfe
Coco Lores
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#2

05.05.2022, 10:33

Schau mal in Vorbemerkung 3 Abs.4, da findest du die Lösung ;)
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Meggie
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#3

05.05.2022, 12:50

Daraus werde ich auch nicht schlau für diesen Fall ;o)
Coco Lores
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#4

05.05.2022, 14:32

Wieso nicht? Da steht doch "... Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend. ..."

In deinem Fall sind ja mehrere Gebühren entstanden und du rechnest die Gebühr für den Widerspruch in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr an.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Coco Lores
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#5

05.05.2022, 14:36

viewtopic.php?f=4&t=13140&start=10

Das dürfte dir auch helfen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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