PKH | ArbR | teilweises Obsiegen II. Instanz

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laura.ma
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#1

13.04.2022, 14:19

Hi, ich stehe kurz vor der Verzweiflung und freue mich auf euer Schwarmwissen.

In der ersten Instanz haben wir gewonnen (PKH bewilligt).

In der Berufungsinstanz hat das LAG folgendes Urteil erlassen:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
3. PKH wird rückwirkend bewilligt.
4. SW: 6.000,00 €

Nun wollte ich beide Instanzen abrechnen, allerdings tauchen Fragen über Fragen auf.

Erstinstanzlich trägt ja jede Partei ihre Kosten selbst. Kann das LAG nun festlegen, dass die Kosten beider Instanzen je zur Hälfte getragen werden? Stellen wir demnach einen KAA über beide Instanzen? Und wenn ja, Regelvergütung oder PKH-Gebühren?

Ich würde eigentlich Antrag mit Regelgebühren in I. Instanz stellen und Antrag mit PKH-Gebühren in II. Instanz. Das erscheint mir nun aber falsch.

Mein Hirn ist ein einziger Knoten. Ich danke für eure Hilfe. LG
Feldhamster
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#2

14.04.2022, 22:01

Ich würde zunächst beide Instanzen über PKH abrechnen, dann habt ihr die Gebühren wenigstens sicher.

Dann würde ich einen Kfa über beide Instanzen machen und bei jeder Instanz die jeweilige PKH in Abzug bringen. Der Hälftebetrag müsste dann festgesetzt werden können nach der Kostengrundentscheidung.
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