gezahlte GG nicht im VKH-Verfahren angegeben
Verfasst: 07.04.2022, 16:18
Hallo an Alle!
Wir haben von unserer Mandantin eine 1,3 Geschäftsgebühr erhalten. Im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren hat sie VKH ohne Ratenzahlung gewährt bekommen.
Nun ist das Verfahren abgeschlossen und Chef hat selbst Kostenfestsetzungsantrag im VKH-Verfahren gestellt und eine Verfahrensgebühr abgerechnet, die gezahlte Geschäftsgebühr hat er nicht angegeben und auch keine Anrechnung gemacht. Wir haben also jetzt quasi zwei Rechnungen mit jeweils einer 1,3 Gebühr in der Akte.
Das Gericht hat nun die Verfahrensgebühr an uns gezahlt...
Wie geht man denn jetzt vor? Dem Gericht mitteilen, dass wir vergessen haben, die Anrechnung vorzunehmen und dann? Neuen Antrag stellen oder in Schriftsatzform mitteilen, dass versehentlich die Anrechnung unterblieben ist? Dann höflich fragen, wohin der zuviel gezahlte Betrag überwiesen werden soll?
Hat jemand einen Tipp?
Wir haben von unserer Mandantin eine 1,3 Geschäftsgebühr erhalten. Im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren hat sie VKH ohne Ratenzahlung gewährt bekommen.
Nun ist das Verfahren abgeschlossen und Chef hat selbst Kostenfestsetzungsantrag im VKH-Verfahren gestellt und eine Verfahrensgebühr abgerechnet, die gezahlte Geschäftsgebühr hat er nicht angegeben und auch keine Anrechnung gemacht. Wir haben also jetzt quasi zwei Rechnungen mit jeweils einer 1,3 Gebühr in der Akte.
Das Gericht hat nun die Verfahrensgebühr an uns gezahlt...
Wie geht man denn jetzt vor? Dem Gericht mitteilen, dass wir vergessen haben, die Anrechnung vorzunehmen und dann? Neuen Antrag stellen oder in Schriftsatzform mitteilen, dass versehentlich die Anrechnung unterblieben ist? Dann höflich fragen, wohin der zuviel gezahlte Betrag überwiesen werden soll?
Hat jemand einen Tipp?