Liebe Alle,
vorab, ich habe überhaupt keine Ahnung von PKH folgendes Szenario: Es gab einen PKH-Antrag. Bevor über diesen aber entschieden wurde, gab es einen außergerichtlichen Vergleich über mehrere Verfahren, einschließlich dieses. Darf ich folgende Gebühren abrechnen:
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3335
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 (hat eine Kollegin gemeint? Aber wieso?)
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 (Oder doch die außergerichtliche Einigungsgebühr, weil es noch nicht zum Verfahren kam, nur PKH?)
Postpauschale 7002
Danke für eure Hilfe
VG
Verfahrensgebühr Nr. 3335 und Terminsgebühr?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die TG für einen Vergleich entsteht nur, wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren ein Termin vorgeschrieben ist. Das ist im PKH-Verfahren nicht der Fall, deshalb kann hier ausschließlich aufgrund des Vergleiches keine TG anfallen. Es könnte aber eine TG entstanden sein, wenn zb Gespräche zwischen den RAen zur Erledigung stattfanden.
EG ist 1,0 gemäß Ziffer 1003 Abs.1 Satz 1.
EG ist 1,0 gemäß Ziffer 1003 Abs.1 Satz 1.