PKH und Gütertrennung

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Mileena
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#1

03.02.2022, 11:31

Hallo allerseits :wink1 ,

wir vertreten eine Mandantin in zwei Angelegenheiten vor dem Sozialgericht, für beide wurde PKH beantragt. Da sie im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart hat, hat sie in den PKH Unterlagen die Vermögensverhältnisse ihres Mannes nicht angegeben. Die eine Kammer hat nicht weiter danach gefragt, in der anderen Sache, auch andere Kammer, wird dies nun moniert und es werden die Einkommensverhältnisse des Ehemannes angefordert.
Diese möchte die Mandantin nicht angeben.

Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden, wie sich das mit PKH und Gütertrennung verhält.

Weiß jemand was dazu?

Danke!
:katze2
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#2

03.02.2022, 12:04

Vermutlich will das Gericht prüfen, ob PKH im Hinblick auf Unterhaltsansprüche gegen den Ehemann zu versagen ist. Ob solche bestehen, ist vom ehelichen Güterstand unabhängig. Folglich dürfte die Nachfrage berechtigt sein.
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Mileena
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#3

07.02.2022, 14:47

alles klar, danke dir :)
:katze2
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