Hallo, guten Morgen alle Miteinander!
In einem mietrechtlichen Rechtsstreit haben wir für unsere Mandanten PKH beantragt, wonach zwei Beschlüsse ergangen sind: Ehefrau hat Rate von 184,00 € und Ehemann Rate von 28,00 € auf die zu erwartenden Prozesskosten zu zahlen.
Nun wollen wir schauen, ob wir das nicht wenigstens etwas abmildern können, denn beide sind Rentner, haben daher nicht gerade ein Wahnsinnseinkommen, jedoch aber auch nicht viel an Ausgaben...
Hier habe ich mich zunächst gefragt, ob denn - weil wir für beide Ehegatten einen PKH-Antrag gestellt haben - nicht hätte auch ein Beschluss ergehen müssen!? Oder irre ich mich da ganz einfach Beratungshilfe haben wir vorher auch für beide in einem Antrag gestellt und auch für beide nur einen bekommen...
Ich danke für eure Antworten/Anregungen
Viele Grüße von eurer Birne
PKH für Eheleute beantragt, 2 separate Beschlüsse mit Ratenzahlung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Es ist durchaus üblich, dass bei mehreren Parteien auch gesonderte PKH-Beschlüsse ergehen. An Deinem Fall wird deutlich, dass eine derartige Handhabung Sinn macht, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse unterschiedlich sein können.
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- Birne
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Ah ja okay! Es wird wahrscheinlich auch wenig Sinn machen, zu sagen, dass bei ihr die Versicherung XY vom Konto abgeht, die man jedoch ihm "gutgeschrieben" hat. Schlussendlich würde es dann für ihn zu einer höheren Rate führen, bei ihr hingegen zu einer Reduzierung. Da die Eheleute leider nicht wirklich noch weitere Ausgaben vorweisen können, sieht es mager aus, da noch was rauszuholen.
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