Anrechnung 0,65 GG auf Wahlanwaltsgebühren bei PKH
Verfasst: 14.01.2022, 11:14
Hallo zusammen
Der Mandant hat eine 0,65 GG gezahlt vorgerichtlich. Im Verfahren hat er PKH mit Rate bekommen. Ich habe jetzt PKH abgerechnet und die Regelvergütung nach § 50 RVG direkt mit festsetzen lassen. Ich habe wahrheitsgemäß angegeben, daß wir vorgerichtlich eine 0,65 GG erhalten haben, die aber nicht angerechnet.
Jetzt schreibt das Gericht, daß das so nicht geht und ich die 0,65 GG auf die Regelvergütung anrechnen muß?! Ist das so und wie komme ich dann an meine halbe GG?
Der Mandant hat eine 0,65 GG gezahlt vorgerichtlich. Im Verfahren hat er PKH mit Rate bekommen. Ich habe jetzt PKH abgerechnet und die Regelvergütung nach § 50 RVG direkt mit festsetzen lassen. Ich habe wahrheitsgemäß angegeben, daß wir vorgerichtlich eine 0,65 GG erhalten haben, die aber nicht angerechnet.
Jetzt schreibt das Gericht, daß das so nicht geht und ich die 0,65 GG auf die Regelvergütung anrechnen muß?! Ist das so und wie komme ich dann an meine halbe GG?