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beide Parteien PKH, unterlegene Partei trägt Kosten des Verfahrens

Verfasst: 10.12.2021, 15:07
von LuisaJL
Hallo :wink1

Wir haben nur wenige PKH-Angelegenheiten - deshalb stehe ich etwas auf dem Schlauch.

Unserer Mandantin wurde, genauso wie der Gegenseite, Prozesskostenhilfe gewährt. Wir sind die unterlegene Partei im Verfahren. Die Kosten des Verfahrens hat unsere Mandantin zu tragen.

Wie verhält sich das nun, wenn beide Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen haben? Wendet sich die Staatskasse hinsichtlich der verauslagten Kosten direkt an unsere Mandantin und fordert diese an?

Liebe Grüße

Re: beide Parteien PKH, unterlegene Partei trägt Kosten des Verfahrens

Verfasst: 10.12.2021, 15:23
von Husky98
Wenn und soweit an den gegnerischen Anwalt dessen PKH-Vergütung aus der Staatskasse gezahlt worden ist, wird die Staatskasse den Betrag unmittelbar gegen Eure Mandantin zum Soll stellen (§ 59 RVG).

Re: beide Parteien PKH, unterlegene Partei trägt Kosten des Verfahrens

Verfasst: 10.12.2021, 15:30
von LuisaJL
Super, danke für die schnelle Hilfe! :-)