wie PKH abrechnen, wenn Gegner Klageforderung gezahlt hat?

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Henriette2809
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#1

30.11.2021, 17:14

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Folgender Fall:

Unfallsache vor dem AG. Mandant hat PKH bewilligt bekommen.
Jetzt hat der Gegner, mitten im Verfahren, die Klageforderungen (Schadenersatz + unsere vorgerichtlichen Gebühren) gezahlt.

Wie rechne ich denn jetzt ab?

Ist in einem solchen Fall die PKH nicht irrelevant, weil wegen des Obsiegens sowieso die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat? Das habe ich so zumindest beantragt.

Und wie rechne ich jetzt mit dem Mandant ab?
Stelle ich dem eine neue Rechnung und behalte unsere Gebühren ein, oder kehre ich das Fremdgeld aus und warte den KFB ab, um so an unsere Gebühren zu kommen? Der KFB wäre ja dann komplett für uns.
Der Mandant hat bisher nur die Rechnung über die Geschäftsgebühr bezahlt, unsere Vorschussrechnung hinsichtlich Klageverfahren + Gerichtskosten nicht, weil ja PKH bewilligt wurde (warum überhaupt eine Rechnung gestellt wurde entzieht sich meiner Kenntnis, das war meine Vorgängerin; bei PKH erübrigt sich das doch).

Im voraus schon mal :thx habe gefühlt ein Brett vorm Kopf
Feldhamster
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#2

30.11.2021, 21:08

Du wartest jetzt als erstes die Kostengrundentscheidung ab.

Dann würde ich grundsätzlich immer die PKH abrechnen. Die Staatskasse zahlt auf jeden Fall eure Gebühren, ob der Gegner tatsächlich zahlt, weiß man ja nie. Die Staatskasse kümmert sich schon darum, das Geld von ihm zurückzukriegen.

Mit dem Mandanten rechnest du gar nichts ab, wenn du PKH abrechnen solltest.

Von der erfolgten Zahlung erhält er natürlich den SchE-Betrag und die außergerichtlichen Gebühren ausgezahlt, die er ja zuvor an euch gezahlt hat und die der Gegner nach deiner Schilderung in voller Höhe erstattet hat.

Die Vorschussrechnung für das Klageverfahren und die Gerichtskosten würde ich stornieren wegen der bewilligten PKH. Falls ihr als Kanzlei jedoch die Gerichtskosten aus eigener TAsche vorgestreckt haben solltet, müsst ihr natürlich beachten, dass ihr diese erstattet bekommt.
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Adora Belle
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#3

01.12.2021, 13:28

Alles richtig. Außer: Da es um eine Unfallsache geht, dürfte auf der Gegenseite eine Krafthaftpflichtversicherung stehen. Die zahlt dann auch klaglos die gerichtlichen Kosten, meist sogar ohne Festsetzung. Deshalb kann man sich hier ausnahmsweise den PKH-Vergütungsantrag sparen.
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