Seite 1 von 1

PKH-Überprüfungsverfahren

Verfasst: 25.11.2021, 09:44
von salia81
Folgender Sachverhalt:

Vor dem Arbeitsgericht wurde 2018 ein Rechtsstreit geführt, für den unsere Mandantin PKH bewilligt bekommen hatte. Dieses Verfahren wurde durch eine andere Kanzlei geführt.

Das Gericht überprüft nun die gewährte PKH und die Mandantin sollte daher eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Nachweisen vorlegen. Wir wurden nun damit beauftragt, die Mandantin in diesem Überprüfungsverfahren zu vertreten.

Nachdem die Mandantin trotz zahlreicher Aufforderungen nicht die notwendigen Informationen und Unterlagen vorlegte, kündigten wir das Mandat. Rechne ich nun mit der Mandantin direkt ab?

LG
Salia

Re: PKH-Überprüfungsverfahren

Verfasst: 25.11.2021, 09:52
von icerose
salia81 hat geschrieben:
25.11.2021, 09:44
Rechne ich nun mit der Mandantin direkt ab?
Mit wem denn sonst? ;)

Re: PKH-Überprüfungsverfahren

Verfasst: 25.11.2021, 09:57
von Soenny
Was für Gebühren fallen denn im Überprüfungsverfahren an?

Re: PKH-Überprüfungsverfahren

Verfasst: 25.11.2021, 10:20
von Adora Belle
Ist das eine rhetorische Frage? Nr. 3335 gilt auch für die Überprüfung.