Hallo,
wir bearbeiten nur sehr wenig Familienrecht- daher benötige ich Hilfe.
Wir haben unseren Mandanten in einem Scheidungsverfahren vertreten. Unser Mandant hat VKH bewiligt bekommen.
Nun übersendet der RA der Gegenseite die Gerichtskostenrechnung mit der Bitte um Ausgleich der hälftigen Gerichtskosten.
Wie verhält sich das bei VKH ? Muss unser Mandant den hälftigen Anteil dennoch zahlen?
VKH Scheidungsverfahren
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nein, die Mandantin muss nur im Rahmen der VKH zahlen, falls sie kann. Der Gegner schuldet nur seinen eigenen Anteil. Wenn er schon Kosten vorgeschossen hat, bekommt er sie gemäß §26 Abs.3 FamGKG aus der Staatskasse zurück.