PKH-Gebühren höher als Regelvergütung?
Verfasst: 06.10.2021, 10:41
Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe!
GW: 6.000,00 €
PKH bewilligt bekommen
außergerichtlich tätig, Gebühr wurde vom Mandanten nicht bezahlt, wir haben in die Klage rein geschrieben "der Beklagte wird verurteilt den Kläger von den außerger. RA-Gebühren freizustellen".
Urteil entspricht der Klage, also vollumfänglich gewonnen, nun die Abrg.:
PKH § 49 RVG
1,3 VG (keine Anrechnung der GG)
1,2 TG
PTE
Summe 687,50 €
KFA nach § 126 ZPO
1,3 VG
abzgl. 0,65 GG
1,2 TG
PTE
Summe 674,90 €
Wegen der Anrechnung der Geschäftsgebühr ist die Summe der Regelgebühren niedriger. Dann würde ich gar keinen KFA § 126 ZPO einreichen. Kann das wirklich sein?
Ich danke!
ich brauche Hilfe!
GW: 6.000,00 €
PKH bewilligt bekommen
außergerichtlich tätig, Gebühr wurde vom Mandanten nicht bezahlt, wir haben in die Klage rein geschrieben "der Beklagte wird verurteilt den Kläger von den außerger. RA-Gebühren freizustellen".
Urteil entspricht der Klage, also vollumfänglich gewonnen, nun die Abrg.:
PKH § 49 RVG
1,3 VG (keine Anrechnung der GG)
1,2 TG
PTE
Summe 687,50 €
KFA nach § 126 ZPO
1,3 VG
abzgl. 0,65 GG
1,2 TG
PTE
Summe 674,90 €
Wegen der Anrechnung der Geschäftsgebühr ist die Summe der Regelgebühren niedriger. Dann würde ich gar keinen KFA § 126 ZPO einreichen. Kann das wirklich sein?
Ich danke!