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PKH und Gebührenvorschuß MA

Verfasst: 22.09.2021, 08:01
von Soenny
Guten Morgen zusammen :wink1

Ich bräuchte mal kurz eure Meinung.

Wir haben einen Mandanten in einer Scheidungssache vertreten. Am 6.2.2019 haben wir uns bei Gericht bestellt, noch kein VKH Antrag gestellt.

Zwischen dem 6.2.2019 und 27.02.2019 teilt MA mit, daß er VKH beantragen möchte.

Am 27.2.2019 bekommt er das Formular von uns.

Da kein Eingang und keine Reaktion vom MA, bekommt er am 9.5.2019 eine Vorschußrechnung Verfahrensgebühr die er dann am 17.06.2019 zahlt.

Am 15.09.2019 kommt der VKH Antrag zurück, Unterlagen fehlen.

Am 19.09.2019 stellen wir mit dem was wir haben den VKH Antrag.

Am 7.10.2019 fordert das Gericht Unterlagen an, die der Madant am 21.10.2019 einreicht und wir per beA am gleichen Tag ans Gericht geben.

Am 22.10.2019 ergeht der Beschluß auf Bewilligung (ratenfrei), den wir am 24.10.2019 erhalten haben.

Nachdem die Sache beendet ist, haben wir am 4.03.2020 VKH-Erstattungsantrag gestellt, natürlich unter Anrechnung des vom Mandanten am 17.06.2019 gezahlten Betrages.

Gestern kam dann eine unverschämte Mail, daß er sein Geld aus dem Vorschuß wiederhaben möchte, sonst wird er am 6.10.2021 Mahnbescheid beantragen.

PKH/VKH ist hier nicht an der Tagesordnung, deshalb die Frage an euch, ob ich alles korrekt gemacht habe. Soweit ich mich erinnern kann, kann ich sehr wohl Vorschüsse verlangen und wenn der Mandant die gezahlt hat, dann müssen sie, was ich getan habe, auf die VKH-Gebühren angerechnet werden.

Ich gehe davon aus, daß der Mandant erneut Unterlagen einreichen muß wegen Überprüfung. Wir haben nichts bekommen, was aber auch nicht verwunderlich ist, weil wir im Rechtsmittelverfahren vor dem OLG das Mandat niedergelegt haben.

Schon mal :thx für die Hilfe ;)

Re: PKH und Gebührenvorschuß MA

Verfasst: 22.09.2021, 08:04
von Soenny
Ach so, der Vorschuß wurde von der Wahlanwaltsvergütung in Abzug gebracht.

Re: PKH und Gebührenvorschuß MA

Verfasst: 22.09.2021, 08:21
von Adora Belle
Alles richtig gemacht, da kannst Du ganz gelassen bleiben.

Re: PKH und Gebührenvorschuß MA

Verfasst: 22.09.2021, 08:29
von Soenny
Danke :blumen

Ich schreib dem das jetzt nochmal, wäre trotzdem doof, wenn der MB beantragt, das sieht sicher komisch aus :augenreib

Re: PKH und Gebührenvorschuß MA

Verfasst: 22.09.2021, 08:40
von Adora Belle
Aber darauf hast Du ja keinen Einfluss. Deshalb nützt es gar nichts, sich darum zu sorgen.

Re: PKH und Gebührenvorschuß MA

Verfasst: 22.09.2021, 08:48
von Soenny
Hast auch wieder Recht ;) Wird auch nix nützen, ihm das alles haarklein zu erklären, der ist ziemlich .... :roll:

Re: PKH und Gebührenvorschuß MA

Verfasst: 22.09.2021, 13:32
von jojo
Gibt so Leute und ich sehe es wie AB