Verfahrenskostenhilfe Kindschaftssachen
Verfasst: 06.09.2021, 15:18
Hallo.
Wir haben für das Hauptverfahren Sorgerecht Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.
Muss ich jetzt für das "Nebenverfahren" EASO und EAUG gesonderte Verfahrenskostenhilfe beantragen, oder erstreckt sich die bewilligte VKH auch für diese Verfahren?
DANKE
Wir haben für das Hauptverfahren Sorgerecht Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.
Muss ich jetzt für das "Nebenverfahren" EASO und EAUG gesonderte Verfahrenskostenhilfe beantragen, oder erstreckt sich die bewilligte VKH auch für diese Verfahren?
DANKE