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Verfahrenskostenhilfe Kindschaftssachen

Verfasst: 06.09.2021, 15:18
von Himmelskoerper
Hallo.

Wir haben für das Hauptverfahren Sorgerecht Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.

Muss ich jetzt für das "Nebenverfahren" EASO und EAUG gesonderte Verfahrenskostenhilfe beantragen, oder erstreckt sich die bewilligte VKH auch für diese Verfahren?

DANKE

Re: Verfahrenskostenhilfe Kindschaftssachen

Verfasst: 06.09.2021, 15:44
von Adora Belle
Das sind jeweils gesonderte Anträge und Bewilligungen. Ggf kann auf die Unterlagen aus der Hauptsache verwiesen werden.

Re: Verfahrenskostenhilfe Kindschaftssachen

Verfasst: 07.09.2021, 16:47
von Himmelskoerper
Super vielen Dank