Verfahrenskostenhilfe Kindschaftssachen

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Himmelskoerper
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#1

06.09.2021, 15:18

Hallo.

Wir haben für das Hauptverfahren Sorgerecht Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.

Muss ich jetzt für das "Nebenverfahren" EASO und EAUG gesonderte Verfahrenskostenhilfe beantragen, oder erstreckt sich die bewilligte VKH auch für diese Verfahren?

DANKE
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Adora Belle
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#2

06.09.2021, 15:44

Das sind jeweils gesonderte Anträge und Bewilligungen. Ggf kann auf die Unterlagen aus der Hauptsache verwiesen werden.
Himmelskoerper
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#3

07.09.2021, 16:47

Super vielen Dank
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