Hallo.
Wir haben für das Hauptverfahren Sorgerecht Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.
Muss ich jetzt für das "Nebenverfahren" EASO und EAUG gesonderte Verfahrenskostenhilfe beantragen, oder erstreckt sich die bewilligte VKH auch für diese Verfahren?
DANKE
Verfahrenskostenhilfe Kindschaftssachen
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das sind jeweils gesonderte Anträge und Bewilligungen. Ggf kann auf die Unterlagen aus der Hauptsache verwiesen werden.
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Super vielen Dank
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