PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse
Verfasst: 21.07.2021, 08:45
Hallo
ich bin im 1. Lehrjahr und dementsprechend noch nicht allwissend..
Folgender Sachverhalt liegt vor: Vor 2 Jahren hatten wir für einen Mandanten PKH beantragt und bewilligt bekommen. Nun kam die Aufforderung vom Gericht, dass unser Mandant seine Vermögensverhältnisse offenlegen soll. Da wir mit unserem Mandanten nicht mehr im Kontakt standen, haben wir Ihn das alleine machen lassen. Dementsprechend wissen wir nicht über seine Vermögensverhältnisse Bescheid. Nun fragt er, ob bei uns noch Kosten offen sind. So ist da erstmal nichts offen.
Ich habe folgende Frage: Nehmen wir an, seine Vermögensverhältnisse haben sie verbessert, können wir dann noch Kosten von ihm verlangen? wenn ja, welche?
Das Thema PKH ist hier in der Kanzlei eine Art graue Zone.. Niemand weiß so wirklich Bescheid und in der Schule wurde es uns auch noch nicht gelehrt..
Vielen Dank für die Hilfe!
ich bin im 1. Lehrjahr und dementsprechend noch nicht allwissend..
Folgender Sachverhalt liegt vor: Vor 2 Jahren hatten wir für einen Mandanten PKH beantragt und bewilligt bekommen. Nun kam die Aufforderung vom Gericht, dass unser Mandant seine Vermögensverhältnisse offenlegen soll. Da wir mit unserem Mandanten nicht mehr im Kontakt standen, haben wir Ihn das alleine machen lassen. Dementsprechend wissen wir nicht über seine Vermögensverhältnisse Bescheid. Nun fragt er, ob bei uns noch Kosten offen sind. So ist da erstmal nichts offen.
Ich habe folgende Frage: Nehmen wir an, seine Vermögensverhältnisse haben sie verbessert, können wir dann noch Kosten von ihm verlangen? wenn ja, welche?
Das Thema PKH ist hier in der Kanzlei eine Art graue Zone.. Niemand weiß so wirklich Bescheid und in der Schule wurde es uns auch noch nicht gelehrt..
Vielen Dank für die Hilfe!