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PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 21.07.2021, 08:45
von llinh
Hallo :)

ich bin im 1. Lehrjahr und dementsprechend noch nicht allwissend..
Folgender Sachverhalt liegt vor: Vor 2 Jahren hatten wir für einen Mandanten PKH beantragt und bewilligt bekommen. Nun kam die Aufforderung vom Gericht, dass unser Mandant seine Vermögensverhältnisse offenlegen soll. Da wir mit unserem Mandanten nicht mehr im Kontakt standen, haben wir Ihn das alleine machen lassen. Dementsprechend wissen wir nicht über seine Vermögensverhältnisse Bescheid. Nun fragt er, ob bei uns noch Kosten offen sind. So ist da erstmal nichts offen.
Ich habe folgende Frage: Nehmen wir an, seine Vermögensverhältnisse haben sie verbessert, können wir dann noch Kosten von ihm verlangen? wenn ja, welche?
Das Thema PKH ist hier in der Kanzlei eine Art graue Zone.. Niemand weiß so wirklich Bescheid und in der Schule wurde es uns auch noch nicht gelehrt..

Vielen Dank für die Hilfe! :)

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 21.07.2021, 09:47
von Husky98
Solange das Gericht die PKH nicht aufhebt, könnt Ihr gegen Euren Mandanten wegen § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO keine Ansprüche geltend machen.

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 21.07.2021, 11:09
von Adora Belle
Ihr könnt aber vorsorglich Eure Ansprüche gemäß §50 RVG beim Gericht anmelden. Das ist die Gebührendifferenz zwischen PKH-Gebühren und den höheren Regelgebühren. Die bekommt Ihr nur, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Mandanten bessern und deshalb das Gericht die PKH-Bewilligung ändert und auch die Differenz vom Gericht eingezogen werden kann.

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 07.09.2021, 18:57
von jasmiebhree6
1) Wenn Sie einen Antrag auf eine pkh gestellt haben, haben Sie 18 Monate Zeit, darauf zu antworten.
2) Dies ist sehr unwahrscheinlich.
3) Wenn Sie während dieser Zeit nicht mit Ihrem Kunden kommunizieren, wird er wahrscheinlich nicht zahlen, bis Sie einen Gerichtsbeschluss erhalten.
PKH ist kein Geld, sondern eine Verpflichtung, die Rechnung zu bezahlen, wenn Sie sie erhalten

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 08.09.2021, 09:15
von jojo
?????

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 08.09.2021, 09:33
von Husky98
Ich verstehe den Beitrag #4 ebenfalls nicht. :kopfkratz

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 08.09.2021, 10:18
von Anahid
Und ich dachte schon, als ich den heute Morgen gelesen hab "Okay....ist eindeutig zu früh für mich." :lolaway

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 08.09.2021, 10:43
von Husky98
Anahid hat geschrieben:
08.09.2021, 10:18
Und ich dachte schon, als ich den heute Morgen gelesen hab "Okay....ist eindeutig zu früh für mich." :lolaway
Schön, dass es nicht nur mir so geht. :wink2

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 08.09.2021, 12:52
von Soenny
Ich habe den Beitrag extra stehen lassen, weil ich hoffte, daß die Verfasserin uns noch aufklärt, was sie der Themenstarterin damit sagen möchte ;)

Re: PKH Verbesserung der Vermögensverhältnisse

Verfasst: 08.09.2021, 14:33
von icerose
Soenny hat geschrieben:
08.09.2021, 12:52
daß die Verfasserin uns noch aufklärt, was sie der Themenstarterin damit sagen möchte
das wäre in der Tat super. :lol: