Hallo zusammen eine kurze Frage hätte ich,
als Referendar müsste ich ein PKH Beschluss schreiben. Die Klage (Kläger ist Antragsteller) endete mit einem Vergleich, Kosten nach 98 ZPO. Der PKH Antrag ist noch nicht bewilligt worden, war also noch schwebend.
Welchen Inhalt hätte nun der PKH Beschluss? Schlüssigkeitsprüfung auf die ursprüngliche Klage macht ja keinen Sinn mehr, da wie erwähnt mit Vergleich beendet..
Grüße
PKH Antrag endet mit Vergleich
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Irgendwelche Erfolgsaussichten der Klage müssen vorgelegen haben, sonst wäre ja kein Vergleich geschlossen worden, nach dem der Kläger vermutlich irgendetwas bekommt von dem Beklagten (bei Zahlungsklage).
Und du musst was dazu schreiben, ob bei Abschluss des Vergleichs die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorlag nebst Belegen, so dass der PKH-Antrag entscheidungsfrei bei Abschluss des Vergleiches war.
Und du musst was dazu schreiben, ob bei Abschluss des Vergleichs die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorlag nebst Belegen, so dass der PKH-Antrag entscheidungsfrei bei Abschluss des Vergleiches war.
Hallo und danke für die Rückmeldung
vielen Dank für die Rückmeldung. Genau, der Antragsteller / Kläger hat Mietminderung für 3 Monate begehrt - der Vergleich wurde über 1,5 Mieten geschlossen. Sollte ich dann die Begründetheit so aufbauen, dass die Klage ursprünglich begründet war ? Oder zum Ergebnis kommen dass der Anspruch wegen des Vergleichs nur in Höhe 1,5 Mieten begründet ist?
Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen liegen genügend Infos aus dem PKH Heft vor, die VSS der §§ 114,117 ZPO liegen vor.
vielen Dank für die Rückmeldung. Genau, der Antragsteller / Kläger hat Mietminderung für 3 Monate begehrt - der Vergleich wurde über 1,5 Mieten geschlossen. Sollte ich dann die Begründetheit so aufbauen, dass die Klage ursprünglich begründet war ? Oder zum Ergebnis kommen dass der Anspruch wegen des Vergleichs nur in Höhe 1,5 Mieten begründet ist?
Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen liegen genügend Infos aus dem PKH Heft vor, die VSS der §§ 114,117 ZPO liegen vor.
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Wenn vollumfänglich PKH bewilligt wird, kenne ich nur den Satz "dem Kläger wird PKH unter Beiordnung von RA ... bewilligt" ohne Begründung. Wenn PKH nur teilweise bewilligt oder abgelehnt wird, dann muss begründet werden.
Du musst also entscheiden, ob du PKH bewilligen willst oder nicht. Dazu kann ich dir nichts schreiben.
Du musst also entscheiden, ob du PKH bewilligen willst oder nicht. Dazu kann ich dir nichts schreiben.