PKH-Antrag Erbsache Miterbenanteil

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Paragrafenliesel
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#1

18.05.2021, 10:44

Guten Morgen Ihr Lieben,

wir sollen für unseren Mdt. einen PKH-Antrag in einer Erbsache stellen. Da ihm für den Prozess noch das Geld fehlt (hat er ja erst, wenn die Erbsachenklage Erfolg hat), wollte ich fragen, was ich in den PKH-Antrag bei Vermögen eintragen muss. Da muss man doch nur Vermögen eintragen, das man zum Zeitpunkt der Antragstellung auch wirklich hat oder muss ich jetzt schon angeben, dass er einen Miterbenanteil hat?

Die PKH wird er dann doch nach Erfolg wieder zurückzahlen müssen oder? Habt ihr irgenwelche §§ für mich, wo ich das nachlesen und meinem Chef was an die Hand geben kann?

Danke im Voraus
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Adora Belle
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#2

18.05.2021, 10:59

Was genau willst Du nachlesen?

Vermögen ist nur das, was derzeit realisiert werden kann. Wenn PKH bewilligt war, kann innerhalb von 4 Jahren nach Rechtskraft vom Gericht geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer Rückerstattung vorliegen. Das steht in §120a ZPO. In Absatz 3 steht, dass insbesondere geprüft werden soll, ob sich aus der Rechtsverfolgung eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben hat. Das wäre dann Dein Fall.
Paragrafenliesel
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#3

18.05.2021, 11:03

Super, vielen Dank!
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