Rückzahlung PKH bei Vergleich
Verfasst: 30.04.2021, 10:24
Hallo,
wir haben für eine Mandantin PKH beantragt und diese auch ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Jetzt bietet das Gericht eine Vergleichszahlung von 250,00 EUR (eingeklagt waren von unserer Seite 500,00 EUR) an, mit welchem die Mandantin einverstanden wäre.
Jetzt sehe ich aber die Gefahr, dass bei Zahlung des Vergleichsbetrags durch die Gegenseite die Mandantin diesen Betrag an die Staatskasse bei Aufhebung von PKH zurückzahlen muss. Ist das so? Kann ich der Mandantin dann überhaupt zu so einem Vergleich raten? Gibt es hier Ausnahmen?
Für Eure Hilfe sag ich jetzt schon vielen Dank.
Gruß Michael
wir haben für eine Mandantin PKH beantragt und diese auch ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Jetzt bietet das Gericht eine Vergleichszahlung von 250,00 EUR (eingeklagt waren von unserer Seite 500,00 EUR) an, mit welchem die Mandantin einverstanden wäre.
Jetzt sehe ich aber die Gefahr, dass bei Zahlung des Vergleichsbetrags durch die Gegenseite die Mandantin diesen Betrag an die Staatskasse bei Aufhebung von PKH zurückzahlen muss. Ist das so? Kann ich der Mandantin dann überhaupt zu so einem Vergleich raten? Gibt es hier Ausnahmen?
Für Eure Hilfe sag ich jetzt schon vielen Dank.
Gruß Michael