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Berechtigungsschein im Original?

Verfasst: 16.04.2021, 15:03
von GLinux
Moin,

kurze Anfängerfrage.

Wir haben Beratungshilfe geleistet, haben vom Berechtigungsschein nur einen Scan vorliegen.

Muss ich für die Abrechnung das Original bei Gericht einreichen oder reicht ein Scan (per beA)?

Schönes WE allen!

GLinux

Re: Berechtigungsschein im Original?

Verfasst: 16.04.2021, 15:15
von Anahid
Meiner Meinung nach brauchst Du das Original zumindest bei Deinen Akten. Der Scan reicht nicht aus. Denn damit läufst Du ja Gefahr, dass der Mandant den Schein per Scan mehreren Anwälten vorlegt.

Re: Berechtigungsschein im Original?

Verfasst: 16.04.2021, 15:43
von Adora Belle
So ist es. Du selbst brauchst das Original für die eigene Akte, schon zur eigenen Sicherheit, die Vergütung zu erhalten. Im übrigen dazu auch im Parallel-Forum:

https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... h-vorlegen

Re: Berechtigungsschein im Original?

Verfasst: 16.04.2021, 16:10
von GLinux
Vielen Dank!