PKH bei Kostenquotelung Kostenausgleich ?
Verfasst: 02.04.2021, 15:42
Hallo zusammen,
es geht um die Kostenquotelung (nach ursprünglichem Streitwert und dem dann erreichten Streitwert) und deren Berechnung durch das Gericht bei vorliegender PKH des Klägers. Es wurde von der Klägerseite einem vergleichsvorschlag des gerichts zugestimmt, wonach die Kosten des Verfahrens 50/50 aufgeteilt bzw. gegenseitig aufgehoben worden wären. Die Beklagtenseite hat aber diesen gerichtlichen vergleich abgelehnt.
Daher kam es zu einem Urteil des Gerichts wonach der Kläger 60 % und die Beklagtenseite 40 % der Kosten des Rechtstreits zu tragen haben. Muss der Kläger, der PKH ohne Ratenzahlung erhalten hat, nun 60 % der gegnerischen Anwaltskosten tragen ?
Oder werden die 40 % der Kosten des Rechtstreits, die an das Gericht von der Beklagtenseite gezahlt werden müssen, vom Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss bei vorhandener PKH des Klägers, gegen gerechnet werden, so das hier vom Kläger am Ende 10 Prozent der Kosten der Beklagtenseite zu zahlen wären ?
es geht um die Kostenquotelung (nach ursprünglichem Streitwert und dem dann erreichten Streitwert) und deren Berechnung durch das Gericht bei vorliegender PKH des Klägers. Es wurde von der Klägerseite einem vergleichsvorschlag des gerichts zugestimmt, wonach die Kosten des Verfahrens 50/50 aufgeteilt bzw. gegenseitig aufgehoben worden wären. Die Beklagtenseite hat aber diesen gerichtlichen vergleich abgelehnt.
Daher kam es zu einem Urteil des Gerichts wonach der Kläger 60 % und die Beklagtenseite 40 % der Kosten des Rechtstreits zu tragen haben. Muss der Kläger, der PKH ohne Ratenzahlung erhalten hat, nun 60 % der gegnerischen Anwaltskosten tragen ?
Oder werden die 40 % der Kosten des Rechtstreits, die an das Gericht von der Beklagtenseite gezahlt werden müssen, vom Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss bei vorhandener PKH des Klägers, gegen gerechnet werden, so das hier vom Kläger am Ende 10 Prozent der Kosten der Beklagtenseite zu zahlen wären ?