PKH bei Kostenquotelung Kostenausgleich ?

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genato
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#1

02.04.2021, 15:42

Hallo zusammen,

es geht um die Kostenquotelung (nach ursprünglichem Streitwert und dem dann erreichten Streitwert) und deren Berechnung durch das Gericht bei vorliegender PKH des Klägers. Es wurde von der Klägerseite einem vergleichsvorschlag des gerichts zugestimmt, wonach die Kosten des Verfahrens 50/50 aufgeteilt bzw. gegenseitig aufgehoben worden wären. Die Beklagtenseite hat aber diesen gerichtlichen vergleich abgelehnt.
Daher kam es zu einem Urteil des Gerichts wonach der Kläger 60 % und die Beklagtenseite 40 % der Kosten des Rechtstreits zu tragen haben. Muss der Kläger, der PKH ohne Ratenzahlung erhalten hat, nun 60 % der gegnerischen Anwaltskosten tragen ?
Oder werden die 40 % der Kosten des Rechtstreits, die an das Gericht von der Beklagtenseite gezahlt werden müssen, vom Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss bei vorhandener PKH des Klägers, gegen gerechnet werden, so das hier vom Kläger am Ende 10 Prozent der Kosten der Beklagtenseite zu zahlen wären ?
Feldhamster
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#2

04.04.2021, 08:42

Von der PKH sind nur die eigenen RA-Gebühren und die auf die Partei entfallenden Gerichtskosten umfasst, die gegnerischen RA-Gebühren müssen im Unterliegensfall erstattet werden.
genato
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#3

04.04.2021, 12:11

Hallo zusammen,

das die gegnerischen Anwaltskosten von der PKH nicht abgedeckt sind, darüber bin ich mir schon bewusst gewesen.
Also würde dies heißen, die gegnerischen Anwaltskosten müssten vom PKH Kläger in Höhe von 60 Prozent getragen werden ? Bei der Kostenverteilung von 50/50 wäre doch alles über PKH abgedeckt gewesen und durch die 10 Prozent des Unterliegens, werden direkt 60 Prozent der Kosten der Gegenseite fällig, weil bei PKH kein Kostenausgleich duch das Gericht stattfindet ?
Wenn jemand in diesem Fall Selbstzahler wäre (ohne PKH), dann würde es hier doch einen Kostenausgleich wegen der zu zahlenden Verfahrenskosten von der Beklagtenseite durch das Gericht geben, wo dann vom Kläger wirklich nur diese 10 Prozent an die Beklagtenseite zu zahlen wären ?
Sobald ein KfB vorliegt, wird hier in der Regel vom Anwalt der Beklagtenseite eine Zahlungsaufforderung an den Kläger heraus geschickt um den Betrag dann einzufordern ? Der Kläger ist aufgrund von Sozialleistungsbezug nicht Zahlungsfähig, sonst hätte dieser auch keine PKH ohne Ratenzahkung durch das Gericht erhalten.
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