PKH ZV Unterhaltsforderungen für minderjähriges Kind

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Renata1980
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#1

02.04.2021, 12:23

Hallo Zusammen, ich bin neu hier und wieder "neu" im Beruf zurück nach einem Jahrzehnt "Auszeit", somit etwas "aus der Routine" ;-)
Wir haben eine neue Mandantin die für ihr minderjähriges Kind eine eA Unterhalt gegen den nicht zahlenden Vater des Kindes erfolgreich beschlossen bekommen hat.
Die Mandantin ist seit diesem Monat arbeitslos und bekommt ALG 1 und wollte jetzt für das anstehende ZV-Verfahren PKH für das minderjährige Kind beantragen.
Kann man da einen vereinfachten PKH-Antrag für das Kind beim GV stellen zusammen mit dem PfÜB-Antrag bzgl. Unterhaltsforderung? Oder was ist zu tun?
Vielen Dank für eure Hilfe :-) Liebe Grüße Renata
Feldhamster
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#2

04.04.2021, 08:47

Der PKH-Antrag ist gem. § 117 I 3 RVG beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Das übliche Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" ist zu verwenden.

Für Pfüb-Anträge ist im Übrigen nicht der GV zuständig, sondern das Vollstreckungsgericht.
Renata1980
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#3

04.04.2021, 11:19

Danke, Feldhamster :-) Meinte auch das VG und nicht den Gerichtsvollzieher GV, Buchstabendreher ;-)
Wie soll ein minderjähriges Kind über die Gehalts- und Vermögenssituation ihrer Eltern Auskunft geben?
MNP199723
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#4

04.04.2021, 14:56

Hallo und frohe Ostern,

Ich habe eine Frage zum ausfüllen eines PfüBs. Auf Seite 3 muss man ja die Verzinsung mit angeben, sofern diese anfallen. Meine Frage ist, wo ich die Verzinsung angebe, wenn ich eine Hauptforderung geltend machen möchte. Ich würde jetzt in die 4. Zeile gehen und versuchen die Zinsen uns den geforderten Betrag auszurechnen. Ist das richtig so? Und muss in die Spalte „ über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/aus“ der geforderte Betrag eingesetzt werden, den wir fordern?

Vielen Dank
Feldhamster
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#5

05.04.2021, 18:42

Renata1980 hat geschrieben:
04.04.2021, 11:19
Danke, Feldhamster :-) Meinte auch das VG und nicht den Gerichtsvollzieher GV, Buchstabendreher ;-)
Wie soll ein minderjähriges Kind über die Gehalts- und Vermögenssituation ihrer Eltern Auskunft geben?

Ich habe immer zwei Formulare eingereicht: eins über Einkommens-/Vermögenssituation des Kindes und eins für den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Das reichte den Gerichten immer.
MNP199723
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#6

08.04.2021, 21:28

Guten Abend,

ich bräuchte einmal Hilfe bei der Erstellung eines PfüB. Auf Seite 1 kann man ja angeben, dass nach § 850c ZPO sowie § 850e ZPO die Zusammenrechnungen von mehreren Arbeitseinkommen und Arbeitseinkommen und Sozialleistungen berechnet werden sollen. Zuletzt kann man ja auch noch den Antrag auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten nach § 850 Abs. 4 ZPO machen. Wann ist das notwendig?

Zudem kann man auf Seite 7 weitere Angaben zur Anordnung der Berechnung des pfändbaren Teils des Gesamteinkommens samt Sozialleistungen. Wann muss ich das machen? Soweit ich weiß handelt es sich hierbei um die Pfändungsgrenzen/-Tabelle.

Vielen Dank vorab.
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