PKH wg. Selbstbeteiligung - weitere Vergütung

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Betti78
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#1

01.04.2021, 12:21

Hallo Ihr Lieben,

kurz vor Ostern brühte ich über eine Verfügung des Arbeitsgerichts:

Kläger hat PKH beschränkt auf die mit der Rechtsschutz vereinbarte Selbstbeteiligung erhalten.

In der PKH-Abrechnung hatte ich angegeben, dass zunächst eine Verrechnung der Zahlung der RS auf die weitere Vergütung erfolgt . Selbstverständlich habe ich dann den auf die PKH-Vergütung anzurechenden Restbetrag angegeben und das ArbG um Ausgleich des Restbetrages gebeten.

Arbeitsgericht meint nun, dass die weitere Vergütung durch die Zahlung der Rechtsschutz nicht geltend gemacht werden könne - ohne weitere Begründung.

Seh ich das nun völlig falsch?
Feldhamster
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#2

01.04.2021, 19:05

Dein gegenüber der Staatskasse gelte gemachter Restbetrag müsste doch eigentlich exakt die Höhe der Selbstbeteiligung sein. Wenn dem so ist, hatte ich in der Vergangenheit nie Probleme mit der Staatskasse. Dann würde ich einfach mal bei Gericht anrufen.
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