PKH wg. Selbstbeteiligung - weitere Vergütung
Verfasst: 01.04.2021, 12:21
Hallo Ihr Lieben,
kurz vor Ostern brühte ich über eine Verfügung des Arbeitsgerichts:
Kläger hat PKH beschränkt auf die mit der Rechtsschutz vereinbarte Selbstbeteiligung erhalten.
In der PKH-Abrechnung hatte ich angegeben, dass zunächst eine Verrechnung der Zahlung der RS auf die weitere Vergütung erfolgt . Selbstverständlich habe ich dann den auf die PKH-Vergütung anzurechenden Restbetrag angegeben und das ArbG um Ausgleich des Restbetrages gebeten.
Arbeitsgericht meint nun, dass die weitere Vergütung durch die Zahlung der Rechtsschutz nicht geltend gemacht werden könne - ohne weitere Begründung.
Seh ich das nun völlig falsch?
kurz vor Ostern brühte ich über eine Verfügung des Arbeitsgerichts:
Kläger hat PKH beschränkt auf die mit der Rechtsschutz vereinbarte Selbstbeteiligung erhalten.
In der PKH-Abrechnung hatte ich angegeben, dass zunächst eine Verrechnung der Zahlung der RS auf die weitere Vergütung erfolgt . Selbstverständlich habe ich dann den auf die PKH-Vergütung anzurechenden Restbetrag angegeben und das ArbG um Ausgleich des Restbetrages gebeten.
Arbeitsgericht meint nun, dass die weitere Vergütung durch die Zahlung der Rechtsschutz nicht geltend gemacht werden könne - ohne weitere Begründung.
Seh ich das nun völlig falsch?