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Verfahrenskostenhilfe abrechnen oder KFA?

Verfasst: 29.03.2021, 08:41
von Hedi
Guten Morgen!

Wir haben ein Urteil vorliegen, wonach der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Unsere Mandantin hat aber auch Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen. Rechne ich jetzt die Verfahrenskostenhilfe ab oder schicke ich einen Kostenfestsetzungsantrag dem Gericht zu?

Danke im Voraus & guten Wochenstart!

Re: Verfahrenskostenhilfe abrechnen oder KFA?

Verfasst: 29.03.2021, 09:59
von Adora Belle
Das ist von mehreren Fragen abhängig. Gibt es einen Differenzwert zur Wahlanwaltsvergütung? Ist der Gegner zahlungswillig/-fähig, wie zB eine Haftpflichtversicherung?

Re: Verfahrenskostenhilfe abrechnen oder KFA?

Verfasst: 29.03.2021, 10:18
von Hedi
Der Gegner ist gar nicht zahlungswillig. Zur Wahlanwaltsgebühr gibt es auch keine Differenz.

Re: Verfahrenskostenhilfe abrechnen oder KFA?

Verfasst: 29.03.2021, 10:20
von Adora Belle
Na dann beantragst Du die VKH und bist alle Sorgen los. Der Anspruch der Mandantschaft geht auf die Staatskasse über, die darf dann ihr Glück mit der Erstattung beim Gegner versuchen.

Re: Verfahrenskostenhilfe abrechnen oder KFA?

Verfasst: 29.03.2021, 10:31
von Hedi
Super, ich danke Dir!!!