Verfahrenskostenhilfe abrechnen oder KFA?

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Hedi
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#1

29.03.2021, 08:41

Guten Morgen!

Wir haben ein Urteil vorliegen, wonach der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Unsere Mandantin hat aber auch Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen. Rechne ich jetzt die Verfahrenskostenhilfe ab oder schicke ich einen Kostenfestsetzungsantrag dem Gericht zu?

Danke im Voraus & guten Wochenstart!
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Adora Belle
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#2

29.03.2021, 09:59

Das ist von mehreren Fragen abhängig. Gibt es einen Differenzwert zur Wahlanwaltsvergütung? Ist der Gegner zahlungswillig/-fähig, wie zB eine Haftpflichtversicherung?
Hedi
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#3

29.03.2021, 10:18

Der Gegner ist gar nicht zahlungswillig. Zur Wahlanwaltsgebühr gibt es auch keine Differenz.
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Adora Belle
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#4

29.03.2021, 10:20

Na dann beantragst Du die VKH und bist alle Sorgen los. Der Anspruch der Mandantschaft geht auf die Staatskasse über, die darf dann ihr Glück mit der Erstattung beim Gegner versuchen.
Hedi
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#5

29.03.2021, 10:31

Super, ich danke Dir!!!
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