PKH und Pflegeeltern
Verfasst: 23.02.2021, 13:35
Hallo zusammen ,
unser minderjähriger Mandant ist Pflegekind und wir vertreten ihn in einer Schwerbehindertenangelegenheit. Nun vor Gericht, möchten wir Prozesskostenhilfe beantragen, die Pflegeeltern haben den Antrag auch soweit ausgefüllt; nur den Abschnitt C, Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen, wurde nicht ausgefüllt.
Reicht es hier, wenn man die leiblichen Eltern einträgt und den Bescheid vom Jugendamt über gewährte Erziehungsbeträge, die die Pflegeeltern erhalten, beifügt? Oder muss man tatsächlich Einkommensnachweise der leiblichen Eltern einholen?
Grüße
unser minderjähriger Mandant ist Pflegekind und wir vertreten ihn in einer Schwerbehindertenangelegenheit. Nun vor Gericht, möchten wir Prozesskostenhilfe beantragen, die Pflegeeltern haben den Antrag auch soweit ausgefüllt; nur den Abschnitt C, Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen, wurde nicht ausgefüllt.
Reicht es hier, wenn man die leiblichen Eltern einträgt und den Bescheid vom Jugendamt über gewährte Erziehungsbeträge, die die Pflegeeltern erhalten, beifügt? Oder muss man tatsächlich Einkommensnachweise der leiblichen Eltern einholen?
Grüße