PKH und Pflegeeltern

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Mileena
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#1

23.02.2021, 13:35

Hallo zusammen :wink1 ,

unser minderjähriger Mandant ist Pflegekind und wir vertreten ihn in einer Schwerbehindertenangelegenheit. Nun vor Gericht, möchten wir Prozesskostenhilfe beantragen, die Pflegeeltern haben den Antrag auch soweit ausgefüllt; nur den Abschnitt C, Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen, wurde nicht ausgefüllt.

Reicht es hier, wenn man die leiblichen Eltern einträgt und den Bescheid vom Jugendamt über gewährte Erziehungsbeträge, die die Pflegeeltern erhalten, beifügt? Oder muss man tatsächlich Einkommensnachweise der leiblichen Eltern einholen?

Grüße
:katze2
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jojo
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#2

23.02.2021, 13:42

Keine Ahnung, aber wat du nicht kennst, kannst du nicht mitteilen.

Ausprobieren, wat zurück kommt.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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paralegal6
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#3

23.02.2021, 22:21

Der Mandant hat ja im Endeffekt keinen Unterhaltsanspruch, da ja das Jugendamt das Pflegegeld direkt zahlt. Bei den Erziehungsbeträgen bin ich mir nicht sicher, das Geld ist ja in dem Sinn nicht für das Kind sondern für die Pflegeeltern gedacht
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Mileena
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#4

24.02.2021, 08:53

Danke für die Antworten.
Ich würde vorsorglich den Bescheid für die Erziehungsbeiträge beifügen, das Gericht wird sich dann schon melden wenn Fragen offen sind :)
:katze2
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