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Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 27.01.2021, 11:01
von Mileena
Husky98 hat geschrieben:
27.01.2021, 10:59
Mileena hat geschrieben:
27.01.2021, 10:48
Adora Belle hat geschrieben:
26.01.2021, 16:01
wenn das Mandat niedergelegt wird, dann gibt es keinen Grund mehr, über den Beiordnungsantrag zu entscheiden.
Wieso denn nicht? Es kann ja mehrere Gründe geben, ein Mandat niederzulegen.
Habt Ihr die Stellung von Sachanträgen von der vorherigen Bewilligung der PKH abhängig gemacht? In diesem Fall kommt keine Beiordnung (nur für das PKH-Prüfungsverfahren) mehr in Betracht, nachdem das Mandat niedergelegt worden ist.
das musst du die Threaderstellerin fragen, das weiß ich nicht :-? Aber kannst du mir das bitte genauer erläutern? Interessiert mich nämlich auch. :)

Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 27.01.2021, 11:05
von Husky98
Mileena hat geschrieben:
27.01.2021, 11:01
Husky98 hat geschrieben:
27.01.2021, 10:59
Mileena hat geschrieben:
27.01.2021, 10:48
Adora Belle hat geschrieben:
26.01.2021, 16:01
wenn das Mandat niedergelegt wird, dann gibt es keinen Grund mehr, über den Beiordnungsantrag zu entscheiden.
Wieso denn nicht? Es kann ja mehrere Gründe geben, ein Mandat niederzulegen.
Habt Ihr die Stellung von Sachanträgen von der vorherigen Bewilligung der PKH abhängig gemacht? In diesem Fall kommt keine Beiordnung (nur für das PKH-Prüfungsverfahren) mehr in Betracht, nachdem das Mandat niedergelegt worden ist.
das musst du die Threaderstellerin fragen, das weiß ich nicht :-? Aber kannst du mir das bitte genauer erläutern? Interessiert mich nämlich auch. :)
Tut mir leid, ich hatte nicht darauf geachtet, dass Du den Thread nicht erstellt hast. :oops:

Was möchtest Du denn näher erläutert haben?

Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 27.01.2021, 11:20
von Mileena
Husky98 hat geschrieben:
27.01.2021, 10:59
Habt Ihr die Stellung von Sachanträgen von der vorherigen Bewilligung der PKH abhängig gemacht? In diesem Fall kommt keine Beiordnung (nur für das PKH-Prüfungsverfahren) mehr in Betracht, nachdem das Mandat niedergelegt worden ist.
ich verstehe das nicht so ganz; woran erkennt das Gericht denn, ob ich jemanden erst vertreten möchte, wenn ich weiß, ob PKH bewilligt wird? Ich vertrete den Mandanten doch sowieso nur, wenn ich Erfolgschancen sehe. Wenn diese offensichtlich nicht da sind, gibts ja eh kein PKH. Oder was genau meinst du mit Sachanträgen abhängig machen von PKH?

Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 27.01.2021, 11:45
von Husky98
Mileena hat geschrieben:
27.01.2021, 11:20
Husky98 hat geschrieben:
27.01.2021, 10:59
Habt Ihr die Stellung von Sachanträgen von der vorherigen Bewilligung der PKH abhängig gemacht? In diesem Fall kommt keine Beiordnung (nur für das PKH-Prüfungsverfahren) mehr in Betracht, nachdem das Mandat niedergelegt worden ist.
ich verstehe das nicht so ganz; woran erkennt das Gericht denn, ob ich jemanden erst vertreten möchte, wenn ich weiß, ob PKH bewilligt wird? Ich vertrete den Mandanten doch sowieso nur, wenn ich Erfolgschancen sehe. Wenn diese offensichtlich nicht da sind, gibts ja eh kein PKH. Oder was genau meinst du mit Sachanträgen abhängig machen von PKH?
Jetzt habe ich hoffentlich Deine Frage verstanden.

Wenn Du eine Klage einreichst "ohne Wenn und Aber", wird der Streitgegenstand sofort anhängig.

Soll jedoch auch PKH beantragt werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Du reichst die Klage unbedingt ein, also unabhängig davon, ob PKH bewilligt wird oder nicht. In diesem Fall wird der Streitgegenstand ebenfalls sofort anhängig. Machst Du hingegen die Erhebung der Klage von der vorherigen PKH-Bewilligung abhängig, wird der Streitgegenstand noch nicht anhängig. In diesem Fall bleibst Du zunächst im PKH-Prüfungsverfahren, für das keine PKH, sondern allenfalls Beratungshilfe bewilligt werden kann. Wird das Mandat in diesem Verfahrensstadium niedergelegt, kommt folglich keine Beiordnung (für den "eigentlichen" Streitgegenstand) mehr in Betracht.

Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 27.01.2021, 14:11
von Mileena
Ah okay, ich glaube wir hatten noch nie ein PKH-Prüfungsverfahren. Wenn ich die Klageerhebung von PKH abhängig mache, wie läuft das dann ab? Ich habe ja unter Umständen auch die Klagefrist zu beachten.

Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 27.01.2021, 14:28
von Husky98
Mileena hat geschrieben:
27.01.2021, 14:11
Ah okay, ich glaube wir hatten noch nie ein PKH-Prüfungsverfahren. Wenn ich die Klageerhebung von PKH abhängig mache, wie läuft das dann ab? Ich habe ja unter Umständen auch die Klagefrist zu beachten.
Wenn eine Klagefrist einzuhalten ist, musst Du abwägen, ob die Klage trotz des Kostenrisikos unbedingt, also ohne Abhängigmachung von der vorherigen PKH-Bewilligung, eingereicht werden soll.

Im Übrigen gibt es, wenn es um die Frage der Verjährung geht, noch den § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB.

Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 27.01.2021, 16:09
von jojo
1. Wie AB schon sagte: Ist das Mandat gekündigt, kann keine Beiordnung mehr erfolgen, egal in welchem Verfahrensstadium das Verfahren ist.
2. Es gibt nicht nur die Erfolgsaussicht, sondern auch die Bedürftigkeitsprüfung. Wer schon mit mir zu tun hatte, weiß, wie umfangreich und langwierig die werden kann.
3. Im Hinblick auf Klagefristen ist der vorherige PKH-Antrag ohne unbedingte Klageerhebung riskant.
4. Das Risiko des Forderungsausfalls ist leider ein ganz normales Risiko. Ich sage dazu: Vorschuss.

Re: PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

Verfasst: 03.02.2021, 15:23
von Mileena
danke. Ich werde das mal so an meinen Chef weitergeben :)