PKH noch nicht bewilligt vor Mandatskündigung

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Pascale123
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#1

26.01.2021, 09:16

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Akte auf dem Tisch in der wir PKH für unsere Mandantin beantragt haben. Nun kam vor Bewilligung der PKH die Mandatskündigung der Mandantin. Zeige ich die Mandatsniederlegung jetzt schon beim Gericht an? Oder muss ich erst auf die Beiordnung und Bewilligung der PKH warten? Da die Mandantin mittellos ist sind keine Gebühren von dieser zu realisieren.

Ich stehe hier total auf dem Schlauch und will die Gebühren auf keinen Fall verschenken. Für Eure Mühe danke ich schon jetzt.

Bleibt alle gesund und liebe Grüße :wink1
suzette
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#2

26.01.2021, 10:54

Ich würde tatsächlich die PKH-Bewilligung abwarten.

Allerdings haben wir auch viele Fälle, wo noch ewig Schriftsätze hin und her gehen oder die PKH erst in der mündlichen Verhandlung bewilligt wird. Ihr könntet nochmal an das Gericht schreiben, sie sollen über den PKH-Antrag so schnell wie möglich entscheiden.

100 %ig korrekt wäre es wohl, die Mandatsniederlegung sofort anzuzeigen.

Was sagt denn dein Chef/deine Chefin dazu?
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Mileena
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#3

26.01.2021, 10:56

Wie lang ist's denn her, dass ihr PKH beantragt habt? Wenn es schon ein paar Monate her ist, könnte man hier auch eine Sachstandsanfrage stellen.
:katze2
Pascale123
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#4

26.01.2021, 11:26

@ Mileena: Der PKH Antrag wurde am 24.11.2020 gestellt. Mittlerweile ist auch ein Gerichtstermin für den 04.02.2021 anberaumt worden.

Meine Chefin ist sich selber unsicher und hat mir die Akte aufs Auge gedrückt.

danke schonmal für die Antworten :)
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Mileena
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#5

26.01.2021, 11:37

Wir sind aktuell in einer ähnlichen Lage, da hat mein Chef den Gerichtstermin nicht wahrgenommen, weil PKH noch nicht bewilligt wurde (Eilverfahren). Dann haben die Mandanten im Gerichtstermin das Mandat gekündigt :/ Da bin ich jetzt auch mal gespannt, wie er weiter verfahren möchte... ich werde ihn mal demnächst fragen, ich glaube wir hatten in der Vergangenheit auch schon mal so einen Fall, ich weiß nur nicht mehr, welche Sache das war :kopfkratz
:katze2
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Mileena
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#6

26.01.2021, 13:46

So, ich habe mal meinen Chef gefragt. Es ist so, dass unabhängig von der Mandatsniederlegung die Bewilligung entscheidungsreif sein muss - das ist sie i. d. R. dann, wenn Klagebegründung etc. eingereicht wurde und dadurch das Gericht prüfen kann, ob Erfolgsaussichten bestehen oder nicht (wenn nicht, wird normalerweise zur Klagerücknahme angeregt). Wenn ihr die Begründung noch gar nicht eingereicht habt, dann werdet ihr auch kein PKH bekommen...

Das Mandat kann also niedergelegt werden, unabhängig davon wie die PKH-Entscheidung ausgehen wird. Entweder wird abgelehnt wg. fehlender Erfolgsaussichten oder es wird bewilligt.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich... :P
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#7

26.01.2021, 14:02

Prima das hört sich gut an! Danke für die Mühe!!! Mein Tag ist gerettet :)
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Adora Belle
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#8

26.01.2021, 16:01

wenn das Mandat niedergelegt wird, dann gibt es keinen Grund mehr, über den Beiordnungsantrag zu entscheiden.
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Mileena
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#9

27.01.2021, 10:48

Adora Belle hat geschrieben:
26.01.2021, 16:01
wenn das Mandat niedergelegt wird, dann gibt es keinen Grund mehr, über den Beiordnungsantrag zu entscheiden.
Wieso denn nicht? Es kann ja mehrere Gründe geben, ein Mandat niederzulegen.
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#10

27.01.2021, 10:59

Mileena hat geschrieben:
27.01.2021, 10:48
Adora Belle hat geschrieben:
26.01.2021, 16:01
wenn das Mandat niedergelegt wird, dann gibt es keinen Grund mehr, über den Beiordnungsantrag zu entscheiden.
Wieso denn nicht? Es kann ja mehrere Gründe geben, ein Mandat niederzulegen.
Habt Ihr die Stellung von Sachanträgen von der vorherigen Bewilligung der PKH abhängig gemacht? In diesem Fall kommt keine Beiordnung (nur für das PKH-Prüfungsverfahren) mehr in Betracht, nachdem das Mandat niedergelegt worden ist.
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