Moin zusammen!
Ich habe mal wieder dieses Brett vorm Kopf, sorry und finde hier in den bereits erstellten Themen nicht die passende Lösung.
Also:
Wir befinden uns im Sozialrecht.
Beratungshilfe gem. 2503 erhalten i.H.v. 102 € + 16,32 € MwSt = 118,32 €.
Jetzt PKH 3102 (300 €) abrechnen.
Folgendes habe ich mir überlegt:
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Sozialgericht § 49, Nr. 3102 VV RVG 300,00 €
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert 0,00 € 85,00 € -42,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 257,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 277,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 44,40 €
Gesamtbetrag 321,90 €
Für eine außergerichtliche Vertretung desselben Gegenstandes habe ich eine Geschäftsgebühr gem. VV 2300-2303 bzw.
2400-2403 nicht erhalten.
Zahlungen Auftraggeber 0,00 €
Differenzkosten 0,00 €
auf Erstattung anzurechnen 0,00 €
Kostenforderung RA 321,90 €
Zahlungen Staatskasse -118,32 €
Erstattungsbetrag Staatskasse 203,58 €
erhaltene Zahlungen Beratungshilfe 118,32 €
Das Programm ist sonst so hilfreich, aber bei Sozialrecht ist es irgendwie nicht rund. Vielleicht kann mal einer mein Brett nehmen und mir helfen. Vielen Dank schonmal!
Sozialrecht PKH + erhaltene Beratungshilfe
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1992
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Bei deiner Berechnung wird die Beratungshilfe 2x abgezogen. Die hälftige Anrechnung der 2503 ist richtig, aber unten bei "Zahlungen der Staatskasse" musst du 0 angeben. Das bezieht sich nur auf Zahlungen im Rahmen der PKH und solche habt ihr nach deinem Sachverhalt nicht erhalten.