PKH InsV Differenzgebühr

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Ryutsun
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#1

15.01.2021, 12:10

Moin,

bin in Sachen PKH noch komplett neu und schnell verwirrt. Habe nun folgenden Fall:

PKH beantragt, bewilligt etc. - Vergleich geschlossen (40/60 Quotelung, wir sind Kläger) und dann habe ich über das PKH Formular bei RA-micro abgerechnet. Danach haben wir dann bei Gericht angegeben, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers gebessert haben (Insolvenzverwalter), sodass eben die Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse gezahlt werden können und das Gericht das so festsetzen soll, was es auch hat.

Alles ist bezahlt, auch die Differenzgebühr wurde von der Landeshaupkasse an uns gezahlt. Rechne ich diese dann gegenüber der Landesjustizkasse ab und wie stelle ich ansich diese Rechnung über die Differenzgebühr? Der Anspruch gegenüber dem Mandanten gibt es ja nicht mehr. Würde es spontan über die kaufmännische Rechnung machen und dann PKH-Differenzgebühr betiteln oder sowas in der Art, oder bin ich da komplett auf dem Holzweg?
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