Pkh im sozialrecht
Verfasst: 09.01.2021, 00:27
Hallo an alle,
Habe eine Frage und zwar wir haben eine Mandantin im sozialgerichtlichen Verfahren vertreten.
Mandantin hat PKH bekommen. Es wurde ein vergleich geschlossen und und die Gegenseite hat die hälftigen Anwaltskosten übernommen.
Rechne ich die andere Hälfte mit Mandant oder Staatskasse ab?
Vielen dank für Eure Hilfe im Voraus
Habe eine Frage und zwar wir haben eine Mandantin im sozialgerichtlichen Verfahren vertreten.
Mandantin hat PKH bekommen. Es wurde ein vergleich geschlossen und und die Gegenseite hat die hälftigen Anwaltskosten übernommen.
Rechne ich die andere Hälfte mit Mandant oder Staatskasse ab?
Vielen dank für Eure Hilfe im Voraus